Welche Rolle hat die A.TR?
Bei Waren, die unter die EU–Türkei-Zollunion fallen, dient die A.TR als Nachweis des freien Verkehrs. Damit kann die Einfuhrseite die vorgesehene zollrechtliche Behandlung beanspruchen. Die Zollunion umfasst vor allem Industrieerzeugnisse; für bestimmte Agrarwaren sowie Kohle- und Stahlerzeugnisse gelten andere Regelungen.
Freier Verkehr ist nicht gleich Ursprung
Eine Ware kann sich im freien Verkehr befinden, ohne ihren Ursprung in der EU oder der Türkei zu haben. Deshalb ist die A.TR kein allgemeiner Ursprungsnachweis. Ob sie für Ihre Sendung geeignet ist, hängt insbesondere von der Warenart und dem zollrechtlichen Status ab.
Was sollten Unternehmen vorbereiten?
Für die Anfrage sind eine genaue Warenbeschreibung, Rechnung, Versanddaten und Informationen zum Status der Ware hilfreich. Wir ordnen mit Ihnen ein, ob eine A.TR in Betracht kommt oder ob stattdessen ein anderer Nachweis und weitere Unterlagen erforderlich sind.