// IHR ANLIEGEN

EUR.1 Bescheinigung mit Zollflix.

Für bestimmte Zielländer kann eine EUR.1 als Präferenznachweis relevant sein. Wir helfen Ihnen, die benötigten Angaben und Ursprungsunterlagen zu strukturieren.

  • Zielland und Abkommen betrachten
  • Ursprungsnachweise zusammentragen
  • Vorgang mit dem Team abstimmen
EUR.1 anfragen
// IHR VORTEIL

Persönlich erreichbar. Digital organisiert.

Unterlagen digital

Senden Sie die verfügbaren Dokumente direkt mit Ihrer Anfrage.

Direkter Kontakt

Unser Team begleitet Sie und klärt offene Angaben.

Klarer Ablauf

Sie wissen, was benötigt wird und welcher Schritt folgt.

Mitwachsende Prozesse

Bei wiederkehrenden Vorgängen prüfen wir effizientere Abläufe.

// ANFRAGE

EUR.1-Bescheinigung anfragen

Bitte schildern Sie Ihr Anliegen. Das Team prüft die Angaben und meldet sich bei Ihnen.

Die Angaben und ausgewählten Dateien werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage über Brevo per E-Mail an service@zollflix.de übermittelt. Es wird keine automatische Bestätigungs-E-Mail an Sie versendet. Zulässig sind PDF, PNG, JPG, DOCX und XLSX; maximal 5 Dateien mit insgesamt 12 MiB.

// ZOLLWISSEN

Was ist eine EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung?

Die EUR.1 ist ein amtlicher Nachweis des präferenziellen Warenursprungs. Sie kann bei der Einfuhr in ein Partnerland dazu beitragen, einen ermäßigten oder entfallenden Zollsatz aus einem anwendbaren Handelsabkommen zu beanspruchen. Nicht jedes Abkommen sieht eine EUR.1 vor.

Welche Rolle spielt die EUR.1 beim Export?

Die Bescheinigung weist nach, dass eine Ware die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens erfüllt. Entscheidend sind unter anderem die Ware, das Bestimmungsland und die im Abkommen festgelegten Voraussetzungen. Ein bloßer Versand aus Deutschland oder der EU macht eine Ware noch nicht zur präferenziellen Ursprungsware.

Wie wird der Ursprung belegt?

Für eine EUR.1 müssen die Ursprungsangaben nachvollziehbar sein. Je nach Ware helfen etwa Lieferantenerklärungen, Angaben zur Herstellung und zum Einsatz von Vormaterialien. Die zuständige Zollstelle prüft die Ausstellung; Zollflix unterstützt Sie dabei, die verfügbaren Unterlagen und Angaben für die Anfrage zusammenzustellen.

EUR.1 oder ein anderer Ursprungsnachweis?

Manche Abkommen erlauben oder verlangen statt einer EUR.1 eine Ursprungserklärung oder einen anderen Nachweis. Die passende Form richtet sich nach dem konkreten Handelsabkommen. Prüfen Sie dies vor der Ausfuhr, damit die Einfuhrseite eine mögliche Zollpräferenz korrekt geltend machen kann.