// IHR ANLIEGEN

Warenverkehrsbescheinigungen mit Zollflix.

Warenverkehrsbescheinigungen und Präferenznachweise unterscheiden sich nach Zielland und Warenstatus. Wir ordnen Ihre Anfrage ein und besprechen die nötigen Dokumente.

  • A.TR für passende Türkei-Verkehre
  • EUR.1 als möglicher Präferenznachweis
  • Individuelle Prüfung Ihrer Unterlagen
Bescheinigung anfragen
// IHR VORTEIL

Persönlich erreichbar. Digital organisiert.

Unterlagen digital

Senden Sie die verfügbaren Dokumente direkt mit Ihrer Anfrage.

Direkter Kontakt

Unser Team begleitet Sie und klärt offene Angaben.

Klarer Ablauf

Sie wissen, was benötigt wird und welcher Schritt folgt.

Mitwachsende Prozesse

Bei wiederkehrenden Vorgängen prüfen wir effizientere Abläufe.

// ANFRAGE

Warenverkehrsbescheinigung anfragen

Bitte schildern Sie Ihr Anliegen. Das Team prüft die Angaben und meldet sich bei Ihnen.

Die Angaben und ausgewählten Dateien werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage über Brevo per E-Mail an service@zollflix.de übermittelt. Es wird keine automatische Bestätigungs-E-Mail an Sie versendet. Zulässig sind PDF, PNG, JPG, DOCX und XLSX; maximal 5 Dateien mit insgesamt 12 MiB.

// ZOLLWISSEN

Was sind Warenverkehrsbescheinigungen – und welche ist die richtige?

Warenverkehrsbescheinigungen dokumentieren im internationalen Handel bestimmte Voraussetzungen für eine zollrechtliche Begünstigung. Besonders häufig werden EUR.1 und A.TR genannt. Die beiden Dokumente haben jedoch unterschiedliche Aufgaben und sind nicht austauschbar.

EUR.1: präferenzieller Ursprung

Eine EUR.1 kann in bestimmten Handelsabkommen den präferenziellen Ursprung einer Ware belegen. Voraussetzung ist, dass die Ware die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens erfüllt und diese Angaben nachgewiesen werden können. Ob eine EUR.1 vorgesehen ist, richtet sich nach dem Zielland und dem konkreten Abkommen.

A.TR: freier Verkehr in der Zollunion

Die A.TR wird für Waren verwendet, die unter die EU–Türkei-Zollunion fallen und sich im freien Verkehr befinden. Sie belegt diesen Status, nicht den Warenursprung. Für Waren außerhalb des Anwendungsbereichs der Zollunion können andere Regeln und Nachweise gelten.

Welcher Nachweis passt zur Sendung?

Für die Auswahl zählen Bestimmungsland, Warenart, Ursprung, Zollstatus und das anwendbare Abkommen. Auch eine Ursprungserklärung oder ein anderer Nachweis kann statt einer Bescheinigung richtig sein. Zollflix hilft Ihnen, den Sachverhalt und die vorhandenen Unterlagen vor der Antragstellung zu ordnen.