EUR.1: präferenzieller Ursprung
Eine EUR.1 kann in bestimmten Handelsabkommen den präferenziellen Ursprung einer Ware belegen. Voraussetzung ist, dass die Ware die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens erfüllt und diese Angaben nachgewiesen werden können. Ob eine EUR.1 vorgesehen ist, richtet sich nach dem Zielland und dem konkreten Abkommen.
A.TR: freier Verkehr in der Zollunion
Die A.TR wird für Waren verwendet, die unter die EU–Türkei-Zollunion fallen und sich im freien Verkehr befinden. Sie belegt diesen Status, nicht den Warenursprung. Für Waren außerhalb des Anwendungsbereichs der Zollunion können andere Regeln und Nachweise gelten.
Welcher Nachweis passt zur Sendung?
Für die Auswahl zählen Bestimmungsland, Warenart, Ursprung, Zollstatus und das anwendbare Abkommen. Auch eine Ursprungserklärung oder ein anderer Nachweis kann statt einer Bescheinigung richtig sein. Zollflix hilft Ihnen, den Sachverhalt und die vorhandenen Unterlagen vor der Antragstellung zu ordnen.