// IHR ANLIEGEN

Ausfuhranmeldung mit Zollflix.

Wir übernehmen die elektronische Ausfuhranmeldung und begleiten Sie vom Auftrag bis zu den Dokumenten. Für einzelne Sendungen ebenso wie für regelmäßige Exporte.

  • Anfrage und Unterlagen online einreichen
  • Persönliche Rückmeldung und Auftragsbestätigung
  • Ausfuhrbegleitdokument digital erhalten
Ausfuhr jetzt beantragen
Vorgesehene Werbesiegel · Aussagen vor Veröffentlichung prüfen
Entwurfssiegel: 100 Prozent Zufriedenheit garantiertEntwurfssiegel: Made in GermanyEntwurfssiegel: 100 Prozent DSGVO konform
// IHR VORTEIL

Persönlich erreichbar. Digital organisiert.

Unterlagen digital

Senden Sie die verfügbaren Dokumente direkt mit Ihrer Anfrage.

Direkter Kontakt

Unser Team begleitet Sie und klärt offene Angaben.

Klarer Ablauf

Sie wissen, was benötigt wird und welcher Schritt folgt.

Mitwachsende Prozesse

Bei wiederkehrenden Vorgängen prüfen wir effizientere Abläufe.

// TRANSPARENTE PREISE

Das passende Modell für Ihr Exportvolumen.

Von der einzelnen Anmeldung bis zu standardisierten Abläufen mit hohem Volumen.

Alle Preise netto. Konditionen bei regelmäßigem Volumen und individuellem Aufwand besprechen wir mit Ihnen.

Direkt starten

Einzelstarter

45€/ Anmeldung

Für Einzelaufträge und gelegentliche Ausfuhren.

  • Keine Paketbindung
  • Eine Zolltarifnummer inklusive
  • Persönliche Begleitung

Export Routine

ab 29€/ Anmeldung

Bei 5–25 Anmeldungen pro Monat.

  • Für regelmäßige Exporte
  • Weitere Positionen: 3,50 €
  • AICT System Pro
  • Konditionen nach Prüfung

Export Pro

ab 19€/ Anmeldung

Bei 25–100 Anmeldungen pro Monat.

  • Standardisierte Abläufe
  • Weitere Positionen: 2 €
  • AICT System Pro
  • Individuelle Kalkulation

Vielversender

ab 5€/ Anmeldung

Bei hohem Volumen und automatisierten Abläufen.

  • Individuelles Setup
  • AICT System Pro
  • Datenqualität entscheidend
  • Persönliches Angebot

Einzelstarter: 45 € netto inklusive einer Warenposition, jede weitere Position 5 € netto. Zusatzkosten können je nach Gestellungsart entstehen. Alle Preisangaben sind im Entwurf vorläufig.

// ANFRAGE

Ausfuhranmeldung anfragen

Bitte schildern Sie Ihr Anliegen. Das Team prüft die Angaben und meldet sich bei Ihnen.

01 Ausführer & Unternehmen
02 Sendung & Ware
03 Unterlagen & Vollmacht
Zollvollmacht / Auftrag zur Zollabfertigung

Die digital ausfüllbare Vollmacht enthält auch die AGB. Bitte öffnen Sie das Dokument, füllen Sie es aus und laden Sie es anschließend im eigenen Feld hoch.

Zollvollmacht & AGB öffnen ↗

Die Angaben und ausgewählten Dateien werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage über Brevo per E-Mail an service@zollflix.de übermittelt. Es wird keine automatische Bestätigungs-E-Mail an Sie versendet. Zulässig sind PDF, PNG, JPG, DOCX und XLSX; maximal 5 Dateien mit insgesamt 12 MiB.

// ZOLLWISSEN

Was ist eine Ausfuhranmeldung – und wie hängen EX.1, ATLAS und ABD zusammen?

Bei einer Warenlieferung aus Deutschland in ein Drittland ist zu prüfen, ob und in welcher Form eine Ausfuhranmeldung erforderlich ist. Die elektronische Ausfuhranmeldung enthält unter anderem Angaben zum Ausführer, Empfänger, zur Ware, Zolltarifnummer, zum Warenwert und zum Transport. Zollflix unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung und Abwicklung über ATLAS.

EX.1 und ATLAS-Ausfuhr

EX.1 ist eine im Geschäftsverkehr gebräuchliche Bezeichnung für die Exportanmeldung. In Deutschland wird die elektronische Ausfuhr über ATLAS abgewickelt. Zollflix bereitet die erforderlichen Daten anhand Ihrer Unterlagen vor, klärt Rückfragen und begleitet die elektronische Anmeldung. Ob Vereinfachungen oder besondere Genehmigungen relevant sind, hängt von Ware, Wert und Zielland ab.

ABD und Ausgangsvermerk

Nach der Überlassung kann ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) bereitgestellt werden. Es begleitet den Vorgang bis zur Ausgangszollstelle. Der Ausgangsvermerk entsteht erst nach dem bestätigten Verlassen des Zollgebiets; er ist vom ABD zu unterscheiden und kann für den umsatzsteuerlichen Ausfuhrnachweis wichtig sein.

Diese Unterlagen helfen beim Start

Eine Handels- oder Proformarechnung, eine genaue deutsche Warenbeschreibung, Werte, Gewichte, Packstücke, Empfänger- und Transportdaten sind ein guter Ausgangspunkt. Häufig werden EORI-Nummer, Zolltarifnummer und gegebenenfalls Vollmacht oder Genehmigungen benötigt. Je vollständiger die Daten, desto gezielter lässt sich die Ausfuhr vorbereiten.

Wie läuft eine elektronische Ausfuhranmeldung ab?

Zunächst werden die Waren- und Beteiligtenangaben geprüft und die passende Anmeldeform festgelegt. Die Anmeldung wird elektronisch an die zuständige Ausfuhrzollstelle übermittelt. Nach deren Prüfung und Überlassung kann das Ausfuhrbegleitdokument für den Transport zur Ausgangszollstelle bereitstehen. Erst der bestätigte Ausgang schließt den Vorgang ab; Zeitpunkt und mögliche Kontrollen bestimmt die Zollverwaltung.

Warenbeschreibung und Zolltarifnummer sorgfältig vorbereiten

Eine allgemeine Bezeichnung wie „Ersatzteile“ reicht für die Einordnung einer Sendung oft nicht aus. Für die Ausfuhr sind eine nachvollziehbare Warenbeschreibung, die passende Warennummer sowie korrekte Mengen, Gewichte und Werte wichtig. So lassen sich Rückfragen zur Zollanmeldung gezielter klären und mögliche Verbote, Beschränkungen oder Genehmigungspflichten früh erkennen.

Wann ist eine elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich?

Bei einer Lieferung aus Deutschland in ein Land außerhalb des EU-Zollgebiets ist grundsätzlich ein Ausfuhrverfahren zu prüfen. Ob eine elektronische Anmeldung notwendig ist oder eine Ausnahme beziehungsweise andere Anmeldeform in Betracht kommt, hängt nicht allein vom Rechnungswert ab. Warenart, Gewicht, Versandart, beteiligte Unternehmen und mögliche Verbote oder Genehmigungspflichten spielen ebenfalls eine Rolle. Gerade bei regelmäßigem Export sollte der Ablauf vor dem Versand geklärt werden.

EORI-Nummer und Beteiligte im Exportverfahren

Die EORI-Nummer identifiziert Wirtschaftsbeteiligte gegenüber den Zollbehörden. Wer Ausführer, Anmelder oder Zollvertreter ist, muss zum konkreten Geschäft passen; diese Rollen sind nicht automatisch identisch mit Rechnungsaussteller, Absender oder Spedition. Für Unternehmen ist es sinnvoll, EORI und Vertretungsverhältnisse vor der ersten Ausfuhranmeldung zu klären. Zollflix fragt die nötigen Beteiligtenangaben strukturiert ab.

Ausfuhrfreigabe ist noch kein Ausgangsnachweis

Die zollseitige Überlassung erlaubt den nächsten Schritt im Ausfuhrverfahren. Das ABD kann die Sendung bis zur Ausgangszollstelle begleiten. Erst wenn die Ware das EU-Zollgebiet tatsächlich verlassen hat und der Ausgang bestätigt wurde, entsteht der Ausgangsvermerk. Für interne Dokumentation und gegebenenfalls den umsatzsteuerlichen Nachweis sollten Unternehmen deshalb nicht allein das ABD ablegen, sondern auch den späteren Ausgangsbeleg dem Vorgang zuordnen.

Präferenznachweis und Einfuhr im Zielland getrennt planen

Die deutsche Ausfuhranmeldung ist nicht zugleich die Einfuhranmeldung im Bestimmungsland. Freihandelsabkommen können dort unter bestimmten Voraussetzungen Zollvorteile ermöglichen; dafür sind je nach Abkommen Ursprungsregeln und passende Nachweise zu prüfen. Eine A.TR oder EUR.1 ist nicht für jedes Zielland und jede Ware richtig. Sprechen Sie deshalb früh mit dem Empfänger über Einfuhrzuständigkeit, Lieferbedingungen und benötigte Dokumente.

Ausfuhr in die Schweiz, nach Großbritannien und andere Drittländer

Welcher Ablauf für Ihre Exportlieferung gilt, hängt vom Bestimmungsland, der Ware und den beteiligten Unternehmen ab. Neben der deutschen Ausfuhranmeldung können für die Einfuhr im Zielland weitere Dokumente oder Nachweise erforderlich sein. Für die Schweiz, Großbritannien und die Türkei erklären unsere Länderseiten die wichtigsten Unterschiede. Zollflix bespricht mit Ihnen die Angaben für den deutschen Ausfuhrvorgang und weist auf offene Punkte hin.

// FRAGEN ZUR AUSFUHR

Ausfuhranmeldung: die häufigsten Fragen aus der Praxis.

Kurze Antworten für die Vorbereitung Ihres Exports. Für die richtige Anmeldung zählt immer der konkrete Vorgang.

Ab welchem Warenwert brauche ich eine Ausfuhranmeldung?

Ein einzelner Warenwert beantwortet diese Frage nicht zuverlässig. Neben dem Wert sind unter anderem Gewicht, Art der Ware, Versandweg und mögliche besondere Vorschriften zu berücksichtigen. Lassen Sie den konkreten Vorgang vor dem Versand prüfen.

Welche Unterlagen sollte ich für eine EX.1-Anfrage bereithalten?

Eine Handels- oder Proformarechnung und eine möglichst genaue Warenbeschreibung sind der Anfang. Dazu kommen regelmäßig Angaben zu Ausführer, Empfänger, Zolltarifnummer, Wert, Menge, Gewicht, Packstücken und Transport. Je nach Ware können weitere Nachweise oder Genehmigungen erforderlich sein.

Sind ABD und Ausgangsvermerk dasselbe?

Nein. Das Ausfuhrbegleitdokument kann nach der Überlassung den Vorgang bis zur Ausgangszollstelle begleiten. Der Ausgangsvermerk wird erst nach bestätigtem Verlassen des EU-Zollgebiets erzeugt.

Kann eine Spedition die Ausfuhranmeldung ersetzen?

Eine Spedition organisiert den Transport; die zollrechtliche Anmeldung bleibt ein eigener Schritt. Wer die Anmeldung abgibt und wer als Ausführer oder Vertreter auftritt, muss für die konkrete Sendung geklärt werden.

Wer übernimmt die Einfuhr im Drittland?

Die Einfuhr ist ein separates Verfahren im Bestimmungsland. Zuständigkeiten und benötigte Unterlagen sollten Sie mit Empfänger, Lieferbedingungen und gegebenenfalls dessen Zollvertretung vorab abstimmen.