// F-GAS-PORTAL DER EU

Registrierung vorbereiten. Zollvorgang klarer planen.

Das F-Gas-Portal der Europäischen Kommission dient unter anderem der Registrierung, der Ein- und Ausfuhrlizenz sowie der Verwaltung von HFKW-Quoten und Autorisierungen. Entscheidend sind die konkrete Ware, das enthaltene Gas und der geplante Zollvorgang.

  • Einordnung für Importeure und Exporteure fluorierter Treibhausgase
  • Prüfung bei Kälte- und Klimageräten, Wärmepumpen und vorbefüllter Ausrüstung
  • Vorbereitung von EU Login, Unternehmensdaten und F-Gas-Portal-ID
Registrierung besprechen
// SO GEHEN SIE VOR

Der Weg zur F-Gas-Portal-Registrierung.

Die EU-Kommission beschreibt einen mehrstufigen Ablauf; wir unterstützen bei der Vorbereitung und zollbezogenen Einordnung.

01

Betroffenheit prüfen

Gas, Produkt, Herkunft und Verwendungszweck erfassen.

02

EU Login anlegen

Ein persönlicher EU-Zugang ist der Einstieg in das Portal.

03

Antrag ausfüllen

Unternehmensprofil und nötige Nachweise im Portal einreichen.

04

Prüfung abwarten

Die EU-Kommission bestätigt oder fordert Korrekturen an.

// HÄUFIGE FRAGEN

F-Gas-Portal kurz erklärt.

Wer muss sich im F-Gas-Portal registrieren?

Eine Registrierung kann insbesondere Unternehmen betreffen, die fluorierte Treibhausgase oder damit befüllte Produkte und Geräte ein- oder ausführen. Ob eine Pflicht besteht, hängt vom Einzelfall und möglichen Ausnahmen ab.

Was ist die F-Gas-Portal-ID?

Nach gültiger Registrierung wird die Kennung im Unternehmensprofil des F-Gas-Portals angezeigt. Sie ist für bestimmte zollbezogene Vorgänge relevant.

Ist die Registrierung dasselbe wie eine HFKW-Quote?

Nein. Eine gültige Registrierung und eine gegebenenfalls erforderliche Quote oder Autorisierung sind unterschiedliche Anforderungen.

// ANFRAGE

F-Gas-Portal-Registrierung anfragen

Bitte schildern Sie Ihr Anliegen. Das Team prüft die Angaben und meldet sich bei Ihnen.

Die Angaben und ausgewählten Dateien werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage über Brevo per E-Mail an service@zollflix.de übermittelt. Es wird keine automatische Bestätigungs-E-Mail an Sie versendet. Zulässig sind PDF, PNG, JPG, DOCX und XLSX; maximal 5 Dateien mit insgesamt 12 MiB.