Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
Dies ist der häufige Weg, wenn Importwaren dauerhaft in der EU verwendet oder verkauft werden sollen. Nach Prüfung der Anmeldung und Erfüllung der Voraussetzungen können die Waren in den freien Verkehr überlassen werden. Abhängig von Ware und Fall können Zoll, Einfuhrumsatzsteuer sowie Verbote oder Beschränkungen relevant sein.
Weitere mögliche Zollverfahren
Nicht jede Sendung soll unmittelbar in den freien Verkehr. Beispielsweise kommen bei vorübergehender Nutzung, Lagerung oder Verarbeitung andere Zollverfahren in Betracht. Welches Verfahren richtig ist, hängt davon ab, was mit der Ware nach dem Grenzübertritt geschehen soll; eine pauschale Einfuhrart gibt es nicht.
Was für die Importanmeldung wichtig ist
Hilfreich sind Handelsrechnung, Warenbeschreibung, Zolltarifnummer, Ursprungsland, Warenwert, Frachtkosten und Transportpapiere. Bei bestimmten Produkten können zusätzlich Genehmigungen oder Nachweise erforderlich sein. Zollflix hilft, die Angaben für die ATLAS-Einfuhr strukturiert vorzubereiten und offene Punkte früh zu erkennen.