KI-generierte Darstellung eines britischen Fährhafens mit Lkw-Spuren und Frachtschiff
KI-generiertes Symbolbild · kein konkreter Zollstandort
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Ausfuhranmeldung Großbritannien: Zollverfahren und Abkommen verstehen.

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ist eine Lieferung nach Großbritannien ein Drittlandgeschäft. Für Unternehmen aus Deutschland sind die Ausfuhrformalitäten der EU und die Einfuhrformalitäten auf britischer Seite getrennt zu betrachten. Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen EU und Vereinigtem Königreich kann Zölle begünstigen – aber nicht automatisch für jede Ware.

// ZOLLWISSEN

Was Unternehmen vor dem Versand klären sollten.

Die Regeln hängen von der Ware und dem konkreten Handelsgeschäft ab. Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Ausfuhranmeldung nach Großbritannien: Was passiert in Deutschland?

Bei einer gewerblichen Lieferung nach Großbritannien ist zu prüfen, welche Ausfuhranmeldung nötig ist. Die elektronische Ausfuhr wird in Deutschland über ATLAS abgewickelt. Nach der Überlassung kann ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) den Vorgang begleiten. Erst wenn der Ausgang aus dem EU-Zollgebiet bestätigt ist, liegt der entsprechende Ausgangsvermerk vor. Handelsrechnung, Warenbeschreibung, Zolltarifnummer, Warenwert, Empfänger- und Transportdaten sollten für die Anmeldung vollständig sein.

Was regelt das EU–UK-Handels- und Kooperationsabkommen?

Das Trade and Cooperation Agreement (TCA) sieht für Waren mit präferenziellem Ursprung in der EU oder im Vereinigten Königreich unter den jeweiligen Voraussetzungen eine Zollpräferenz vor. Entscheidend sind die produktspezifischen Ursprungsregeln. Eine Ware wird nicht allein dadurch zur EU-Ursprungsware, dass sie aus Deutschland versendet oder zuvor in der EU eingeführt wurde. Erfüllt sie die Regeln nicht, kann bei der britischen Einfuhr der reguläre Zolltarif gelten.

Ursprungserklärung oder Kenntnis des Einführers?

Eine britische Zollpräferenz kann auf einer vom Ausführer ausgestellten Erklärung zum Ursprung oder auf der Kenntnis des Einführers über den Ursprung beruhen. Dafür müssen die Voraussetzungen und Nachweise tatsächlich vorliegen. EU-Ausführer benötigen für Erklärungen zum Ursprung bei Sendungen über 6.000 Euro grundsätzlich eine REX-Registrierung. Eine EUR.1 ist für die Präferenz nach dem EU–UK-Abkommen nicht der vorgesehene Standardnachweis.

Wer kümmert sich um die britische Einfuhr?

Neben der EU-Ausfuhr müssen die Einfuhranmeldung und gegebenenfalls Zoll, Einfuhrumsatzsteuer sowie produktbezogene Anforderungen in Großbritannien organisiert werden. Wer dafür verantwortlich ist, hängt unter anderem von Vertrag und Lieferbedingungen ab. Klären Sie mit dem britischen Käufer oder dessen Zollvertretung frühzeitig, welche Angaben und Nachweise auf der Importseite benötigt werden. Zollflix begleitet die deutsche Ausfuhrseite und hilft, Schnittstellen offen anzusprechen.

Warum ist Nordirland gesondert zu betrachten?

Großbritannien bezeichnet England, Schottland und Wales. Für Warenbewegungen zwischen der EU und Nordirland gelten besondere Regeln; sie sollten nicht pauschal wie ein Export nach Großbritannien behandelt werden. Geben Sie deshalb den tatsächlichen Bestimmungsort an, bevor die Zollabwicklung geplant wird.

// HÄUFIGE FRAGEN

Kurz beantwortet.

Sind Exporte nach Großbritannien automatisch zollfrei?

Nein. Eine mögliche Zollpräferenz setzt voraus, dass die Ware die Ursprungsregeln des EU–UK-Abkommens erfüllt und die Präferenz bei der Einfuhr ordnungsgemäß geltend gemacht wird.

Brauche ich für Großbritannien eine EUR.1?

Für die Präferenz nach dem EU–UK-Abkommen sind grundsätzlich eine Erklärung zum Ursprung oder die Kenntnis des Einführers vorgesehen, nicht die EUR.1.

Ist die EU-Ausfuhranmeldung auch die britische Einfuhranmeldung?

Nein. Das sind getrennte Zollverfahren. Die britische Einfuhr muss mit dem Importeur beziehungsweise seiner Zollvertretung abgestimmt werden.